Export EU

Nutzfahrzeug Export in die EU

Sie kaufen als Unternehmen aus einem EU-Land einen Bus, LKW oder Transporter bei der ECS Exclusive Commerce Services GmbH in Gehrden bei Hannover? Mit den richtigen Unterlagen läuft der Export reibungslos, und die Lieferung bleibt umsatzsteuerfrei.

Export innerhalb der EU

Nutzfahrzeuge für Unternehmen in der EU

Wir verkaufen und exportieren Reisebusse, Linienbusse, LKW, Sattelzugmaschinen, Transporter sowie Bau- und Kommunalfahrzeuge an Unternehmen in der gesamten Europäischen Union, auch nach Osteuropa.

Innerhalb der EU gibt es keine Zollformalitäten. Verkauft wird als innergemeinschaftliche Lieferung ohne deutsche Umsatzsteuer. Voraussetzung: Der Käufer ist ein Unternehmen mit gültiger Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, und die Ankunft des Fahrzeugs im Bestimmungsland wird nachgewiesen.

Deshalb verlangt das deutsche Finanzamt für jeden Export in ein EU-Land bestimmte Unterlagen von uns. Welche das sind, steht in unserer EU-Checkliste, hier auf der Seite und als PDF zum Ausdrucken.

Rote Sattelzugmaschine Mercedes-Benz Actros von vorne

EU-Checkliste

Diese Unterlagen brauchen wir von Ihnen

Fünf Punkte, damit der Export in die EU glatt läuft. Am besten schicken Sie uns alles vor der Abholung per E-Mail oder WhatsApp.

Checkliste als PDF
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  1. Firmendaten

    Vollständige und genaue Firmenanschrift, Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse und Branche, falls vorhanden auch Internetadresse und Visitenkarte.

  2. Umsatzsteuer-ID

    Ihre europäische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Name und Anschrift müssen mit Ihren Firmendaten übereinstimmen.

  3. Firmennachweis

    Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder ein anderer amtlicher Firmennachweis, zum Beispiel von der Handelskammer, in Kopie.

  4. Passkopie

    Eine Kopie des Reisepasses des Firmeninhabers bzw. Geschäftsführers.

  5. Vollmacht für den Fahrer

    Holt der Inhaber das Fahrzeug nicht selbst ab, braucht der Fahrer eine von ihm unterschriebene Vollmacht, möglichst mit Firmenstempel.

Ablauf

So läuft der Export in die EU ab

  • Unterlagen und Rechnung

    Sie wählen ein Fahrzeug und schicken uns die Unterlagen aus der Checkliste. Sind sie vollständig, erhalten Sie die Rechnung ohne deutsche Umsatzsteuer.

  • Abholung oder Transport

    Sie holen das Fahrzeug in Gehrden selbst ab, schicken einen Fahrer mit Vollmacht, oder wir organisieren den Transport zu Ihnen.

  • Gelangensbestätigung

    Ist das Fahrzeug im Bestimmungsland angekommen, unterschreiben Sie die Gelangensbestätigung und senden sie an uns zurück. Damit ist der Export abgeschlossen.

EU-Checkliste als PDF

Alle Unterlagen auf einer Seite, auf Deutsch und Englisch – zum Ausdrucken oder Weiterleiten an Ihre Buchhaltung.

PDF öffnen

Gut zu wissen

Was beim Export in ein EU-Land wichtig ist

Kontakt aufnehmen
  • Umsatzsteuerfreie Lieferung

    Die Lieferung an ein Unternehmen in einem anderen EU-Land ist von der deutschen Umsatzsteuer befreit. Der Käufer versteuert den Erwerb in seinem eigenen Land.

  • Gültige Umsatzsteuer-ID

    Die Nummer muss zum Zeitpunkt der Lieferung gültig sein und zum Käufer passen. Ohne gültige Nummer ist die Lieferung nicht steuerfrei.

  • Gelangensbestätigung

    Sie bestätigt, dass das Fahrzeug im Bestimmungsland angekommen ist. Darin stehen Name und Anschrift des Käufers, das Fahrzeug mit Fahrzeug-Identifikationsnummer, Ort und Monat des Erhalts, das Ausstellungsdatum und die Unterschrift.

  • Kaution bei fehlenden Nachweisen

    Können keine Dokumente vorgelegt werden, aus denen die Unternehmereigenschaft und die Vertretungsbefugnis eindeutig hervorgehen, erheben wir eine Kaution. Sie wird erstattet, sobald die Unterlagen vorliegen.

  • Ausfuhrkennzeichen

    Fährt das Fahrzeug auf eigener Achse ins Bestimmungsland, kann es mit einem Ausfuhrkennzeichen zugelassen werden. Voraussetzung sind eine gültige Hauptuntersuchung (TÜV) und eine Kfz-Haftpflichtversicherung.

  • Zulassung im Bestimmungsland

    Die Zulassung richtet sich nach den Vorschriften im Land des Käufers. Welche Unterlagen die Behörde dort verlangt, klärt der Käufer am besten vorab.

FAQ

Häufige Fragen zum Export in die EU

Brauche ich für den Kauf eine Umsatzsteuer-ID?
Ja. Für die umsatzsteuerfreie Lieferung in ein anderes EU-Land brauchen wir Ihre gültige europäische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und einen Firmennachweis.
Was ist eine Gelangensbestätigung?
Mit der Gelangensbestätigung bestätigt der Käufer, dass das Fahrzeug im Bestimmungsland angekommen ist. Sie ist der Nachweis für die steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung.
Kann ein Fahrer das Fahrzeug für mich abholen?
Ja. Der Fahrer braucht dann eine vom Firmeninhaber oder Geschäftsführer unterschriebene Vollmacht, möglichst mit Firmenstempel.
Was passiert, wenn Unterlagen fehlen?
Fehlen Nachweise über die Unternehmereigenschaft oder die Vertretungsbefugnis, erheben wir eine Kaution. Sie wird erstattet, sobald Sie die Unterlagen nachreichen.

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