Export Drittland
Nutzfahrzeug Export in Drittländer
Ihr Bus, LKW oder Transporter soll in ein Land außerhalb der EU? Die ECS Exclusive Commerce Services GmbH in Gehrden bei Hannover übernimmt Ausfuhrpapiere und Zollabwicklung in Deutschland, von der Ausfuhranmeldung bis zum Ausgangsvermerk.
Export außerhalb der EU
Fahrzeugexport in Drittländer
Wir exportieren Reisebusse, Linienbusse, LKW, Sattelzugmaschinen, Transporter sowie Bau- und Kommunalfahrzeuge in Länder außerhalb der EU: nach Osteuropa, in den Nahen Osten, nach Afrika und Asien.
Ein Drittland ist jedes Land, das nicht zur Europäischen Union gehört. Für die Ausfuhr dorthin wird beim Zoll eine Ausfuhranmeldung abgegeben. Beim Verlassen der EU bestätigt der Zoll die Ausfuhr mit dem Ausgangsvermerk. Damit ist der Verkauf als Ausfuhrlieferung umsatzsteuerfrei.
Fahrzeug, Exportpapiere und Transport bekommen Sie bei uns aus einer Hand, direkt von unserem Hof in Gehrden bei Hannover.
Ablauf
So läuft die Ausfuhr in ein Drittland ab
Fünf Schritte vom Hof in Gehrden bis zur letzten Grenze der EU.
Kontakt aufnehmen-
Angebot und Unterlagen
Sie wählen ein Fahrzeug und nennen uns Käufer, Empfänger und Zielland. Dazu brauchen wir eine Kopie des Reisepasses oder Ausweises und bei Firmen die Firmendaten.
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Ausfuhranmeldung
Die Ausfuhr wird beim Zoll elektronisch angemeldet, in Deutschland über das System ATLAS.
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Ausfuhrabfertigung
Das Fahrzeug wird bei der zuständigen Zollstelle vorgeführt. Nach der Abfertigung gibt es das Ausfuhrbegleitdokument (ABD), das mit dem Fahrzeug bis zur Grenze reist.
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Kennzeichen und Transport
Auf eigener Achse fährt das Fahrzeug mit Ausfuhrkennzeichen, gültiger Hauptuntersuchung (TÜV) und Versicherung. Alternativ wird es per Tieflader transportiert oder verschifft.
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Ausgangsvermerk
An der letzten Grenze der EU oder im Hafen wird das Fahrzeug mit dem Ausfuhrbegleitdokument beim Zoll gestellt. Der Zoll bestätigt den Ausgang und erteilt den Ausgangsvermerk.
Unterlagen
Diese Dokumente braucht der Zoll
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Ausweis und Käuferdaten
Reisepass oder Personalausweis des Käufers bzw. Fahrers, Name und Anschrift von Käufer und Empfänger sowie das Zielland.
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Fahrzeugpapiere und Rechnung
Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, die Rechnung bzw. der Kaufvertrag und die Fahrzeug-Identifikationsnummer.
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Kennzeichen und Versicherung
Für die Fahrt auf eigener Achse: Ausfuhrkennzeichen mit gültiger Hauptuntersuchung (TÜV) und Kfz-Haftpflichtversicherung für die Dauer der Überführung.
Ausgangsvermerk: der Nachweis für den Export
Ohne Ausgangsvermerk gilt das Fahrzeug steuerlich nicht als ausgeführt. Deshalb muss es an der letzten Grenze der EU mit dem Ausfuhrbegleitdokument beim Zoll gestellt werden.
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Ausfuhranmeldung über ATLAS
Die elektronische Ausfuhranmeldung ist Pflicht, sobald ein Fahrzeug die EU verlässt. Sie enthält Angaben zu Ausführer, Empfänger, Fahrzeug und Bestimmungsland.
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Ausfuhrbegleitdokument
Das ABD wird nach der Abfertigung ausgedruckt und begleitet das Fahrzeug bis zur Ausgangszollstelle. Es sollte unterwegs immer griffbereit sein.
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Letzte Grenze
Ausgangszollstelle ist die letzte Zollstelle vor dem Verlassen der EU, zum Beispiel ein Grenzübergang nach Osteuropa oder der Hafen bei einer Verschiffung.
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Ausgangsvermerk
Hat das Fahrzeug die EU verlassen, bestätigt der Zoll das elektronisch. Dieser Ausgangsvermerk ist die Grundlage für die umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferung.
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Ausfuhrkennzeichen und TÜV
Ausfuhrkennzeichen gibt es bei der Zulassungsstelle. Voraussetzung sind eine gültige Hauptuntersuchung (TÜV) und eine Kfz-Haftpflichtversicherung.
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Einfuhr im Zielland
Einfuhrzoll, Steuern und Zulassung im Zielland richten sich nach den dortigen Vorschriften. Welche Unterlagen verlangt werden, klärt der Käufer am besten vorab mit der zuständigen Behörde.
FAQ
Häufige Fragen zum Export in Drittländer
Was ist ein Drittland?
Übernehmen Sie die Ausfuhrabfertigung beim Zoll?
Brauche ich ein Ausfuhrkennzeichen?
Was ist der Ausgangsvermerk?
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